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Hausordnung

Hausordnung

Sehr geehrte Besucherinnen, sehr geehrte Besucher,

wir freuen uns, Sie im Museum Boppard begrüßen zu dürfen. Um allen Besuchern und ihren Interessen gerecht zu werden sowie die Sicherheit der Ausstellungsobjekte  zu gewährleisten, sind gewisse Regeln unumgänglich. Die Hausordnung ist für alle Besucher verbindlich.

Museum

Im gesamten Museum ist das Rauchen untersagt. Tiere sind in den Räumen des Museums nicht gestattet.

Garderobe

Unsere Garderobe steht Ihnen für die Hinterlegung von Kleidungsstücken während der gesamten Öffnungszeit des Museums zur Verfügung. Größere Taschen, Rucksäcke, Schirme und Wanderstöcke sowie Rückentragen für Kinder müssen an der Garderobe abgegeben werden. Ausgenommen ist die Verwendung von medizinisch begründeten Gehhilfen. Die Aufbewahrung von Koffern ist aus Platzgründen nur eingeschränkt möglich. Für die Garderobe und den Inhalt der Schließfächer wird keine Haftung übernommen.

Sammlungs- und Ausstellungsräume

Das Tragen von Kleidungsstücken über dem Arm ist in den Sammlungs- und Ausstellungsräumen aus konservatorischen und Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Essen und Trinken ist in den Sammlungs- und Ausstellungsräumen nicht gestattet. Auch das Mitführen von Flüssigkeiten ist in diesen Räumen nicht erlaubt. Für die Aufbewahrung steht Ihnen unsere Garderobe zur Verfügung. Für die Versorgung von Babys und Kleinkindern nutzen Sie bitte die entsprechenden Räume im Erdgeschoss.

Kinderwagen und Rollstühle, sowohl manuelle als auch für den Innenbereich geeignete elektrische Rollstühle, dürfen in unseren Räumen benutzt werden.

Bitte halten Sie einen erforderlichen Sicherheitsabstand zu den Ausstellungsobjekten ein. Erfolgt eine Durchsage, ist dieser unbedingt Folge zu leisten. Das Berühren der Ausstellungsobjekte ist unter keinen Umständen gestattet.

In Rücksichtnahme auf andere Besucher vermeiden Sie bitte Lärm und lautes Sprechen. Das Telefonieren ist in diesen Räumen nicht gestattet.

Wir freuen uns besonders über unsere jüngsten Besucher und bitten die Begleitpersonen darauf zu achten, dass die Sicherheit der Ausstellungsobjekte nicht gefährdet und Rücksicht auf die anderen Besucher genommen wird.

Durchgänge und Notausgänge sind freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.

Foto-, Film- und Audioaufnahmen

Zu privaten Zwecken ist das Fotografieren ohne Blitz im Museum Boppard gestattet. In Sonderausstellungen ist das Fotografieren hingegen untersagt. Für gewerbliche oder redaktionelle Foto-, Film- und Audioaufnahmen ist eine schriftliche Genehmigung des Museums Boppard erforderlich. Ohne vorherige Genehmigung durch das Museum ist die kommerzielle Nutzung aller Aufnahmen ebenso wenig gestattet wie die Verwendung zusätzlicher Lichter (Blitz, Videoleuchten) und Stative.

Aufsichtspersonal

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, darauf zu achten, dass die Hausordnung eingehalten wird. Aus diesem Grund ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Werden die Hausordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, kann den betreffenden Personen durch einen Beauftragten des Museums der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden.
Eine Erstattung des Eintrittsgeldes erfolgt in diesem Fall nicht.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Museumsaufenthalt.
Die Museumsleitung